Anpassung Feuerversicherung
Wer von Ihnen Bauarbeiten durchführt bzw. Neu- und Renovierungsarbeiten an Haus und Hof plant, erlebt hautnah mit, wie die Baukosten seit einiger Zeit signifikant ansteigen. Durch das Ansteigen der Materialkosten erhöht sich der Wert der Immobilie, wobei wir uns im speziellen auf den Wiederaufbauwert beziehen.
In den Versicherungsbedingungen der Feuerpolizze ist festgehalten, dass sich die Versicherungsgesellschaft dazu verpflichtet, die Kosten für den Wiederaufbau bis zum versicherten Höchstbetrag zu übernehmen. Sollte dieser Höchstbetrag nicht dem Wiederaufbauwert des Gebäudes entsprechen, wird von der Versicherung in einem Schadensfall die sogenannte „Proportionalregel“ angewandt, also eine Art Strafe. Dies ist nichts anderes als eine verminderte Schadensauszahlung, und zwar zum Verhältnis zwischen versicherten Wert und Wiederaufbauwert. Zur Verdeutlichung wollen wir die Vorgehensweise anhand eines Beispiels erklären:
Wir nehmen an, dass der versicherte Wert des Hauses 500.000 Euro und der Wiederaufbauwert 1.000.000 Euro beträgt. Es kommt zu einem Brand, mit der Folge, dass Schäden am Haus entstehen. Die Versicherung ersetzt den Schaden im gleichen Verhältnis des versicherten Wertes zum tatsächlichen Wiederaufbauwert. In unserem Beispiel beträgt der versicherte Wert 50 Prozent vom Wiederaufbauwert. Folglich werden 50 Prozent des versicherten Wertes, also 250.000 Euro, erstattet. Betrüge der versicherte Wert hingegen 1.000.000 Euro, also 100 Prozent des Wiederaufbauwerts, würde die Versicherung den ganzen Schaden übernehmen.
An diesem Rechenbeispiel wird klar, wie wichtig es ist, den versicherten Wert des Hauses als Folge gestiegener Baukosten anzupassen. Andersrum sollte der versicherte Wert dem Wiederaufbauwert entsprechen.
Unser Versicherungsberater stehen Ihnen für Auskünfte zur Verfügung und nehmen gerne die Anpassung Ihrer Feuerpolizze vor: assi@ca.bz.it • T 0471 926910.
In den Versicherungsbedingungen der Feuerpolizze ist festgehalten, dass sich die Versicherungsgesellschaft dazu verpflichtet, die Kosten für den Wiederaufbau bis zum versicherten Höchstbetrag zu übernehmen. Sollte dieser Höchstbetrag nicht dem Wiederaufbauwert des Gebäudes entsprechen, wird von der Versicherung in einem Schadensfall die sogenannte „Proportionalregel“ angewandt, also eine Art Strafe. Dies ist nichts anderes als eine verminderte Schadensauszahlung, und zwar zum Verhältnis zwischen versicherten Wert und Wiederaufbauwert. Zur Verdeutlichung wollen wir die Vorgehensweise anhand eines Beispiels erklären:
Wir nehmen an, dass der versicherte Wert des Hauses 500.000 Euro und der Wiederaufbauwert 1.000.000 Euro beträgt. Es kommt zu einem Brand, mit der Folge, dass Schäden am Haus entstehen. Die Versicherung ersetzt den Schaden im gleichen Verhältnis des versicherten Wertes zum tatsächlichen Wiederaufbauwert. In unserem Beispiel beträgt der versicherte Wert 50 Prozent vom Wiederaufbauwert. Folglich werden 50 Prozent des versicherten Wertes, also 250.000 Euro, erstattet. Betrüge der versicherte Wert hingegen 1.000.000 Euro, also 100 Prozent des Wiederaufbauwerts, würde die Versicherung den ganzen Schaden übernehmen.
An diesem Rechenbeispiel wird klar, wie wichtig es ist, den versicherten Wert des Hauses als Folge gestiegener Baukosten anzupassen. Andersrum sollte der versicherte Wert dem Wiederaufbauwert entsprechen.
Unser Versicherungsberater stehen Ihnen für Auskünfte zur Verfügung und nehmen gerne die Anpassung Ihrer Feuerpolizze vor: assi@ca.bz.it • T 0471 926910.
von Patrick.Bisesti@ca.bz.it
01.09.2022
01.09.2022