Artgemäße Kälberhaltung

Der Kälberstall stellt die Zukunft des Betriebs dar. Doch welche sind die Bedingungen, die für die Kälberhaltung zu beachten sind?

Aus rechtlicher Sicht gibt es zwei Gesetzesdekrete, die die Mindestbedingungen für die Kälberhaltung beschreiben: das Gesetz 146/2001 und das Gesetz 126/2011. Es folgt eine kurze Übersicht zu den Bestimmungen:

  • Kälber dürfen nicht angebunden werden, außer in Gruppenbuchten während der Tränkezeit und für maximal eine Stunde.
  • Jedes Kalb unter 2 Wochen muss in einem Bereich mit trockener und bequemer Einstreu gehalten und vor schädlichen Witterungseinflüssen geschützt werden. Alle Oberflächen sollen leicht abwaschbar sowie desinfizierbar sein und dürfen keine Stellen aufweisen, an denen sich die Jungtiere verletzen können.
  • Ab der zweiten Lebenswoche muss in den Boxen die Möglichkeit bestehen, Wasser ad libitum anzubieten.
  • Der Liegebereich der Kälber muss wärmeisoliert und der Boden rutschsicher sein. Die Kälber müssen auf Einstreu oder auf einer anderen geeigneten Unterlage gehalten werden.
  • Einzelboxen sind nur bis zu der 8. Lebenswoche erlaubt. Im Allgemeinen müssen Einzelboxen mindestens die Länge des Kalbes haben, gemessen von der Nasenspitze bis zum Sitzbeinhöcker, multipliziert mit 1,1. Die Mindestbreite muss mindestens der Widderristhöhe des Kalbes entsprechen, da das Kalb sich nämlich problemlos bewegen, lecken und reinigen können muss. Im Allgemein muss jedes Kalb in einer Box mit einer Mindestgröße von 130 x 80 cm und einer Mindestoberfläche von 1,05 m² pro Tier gehalten werden.
  • Zudem muss jedes Kalb die Möglichkeit haben, Sicht- und Körperkontakt mit dem Nachbarskalb zu haben. Die Kontaktmöglichkeit auf der Höhe des Rosts, wo die Kälber getränkt werden, wird nicht als ausreichend beurteilt.
  • Ab der achten Woche müssen alle Kälber in Gruppen aufgezogen werden. Bei der Gruppenaufzucht von Kälbern, die älter als acht Wochen sind, ist der für jedes Kalb notwendige Freiraum gewichtabhängig (siehe nachfolgende Tabelle).

 Lebendgewicht Kalb (Kg)  Min Oberfläche (qm)
 <150
 1,5
 150-220  1,7
 >220 1,8


  • Die Richtlinien über den Aufbau der Boxen und das Platzangebot gelten nicht für Betriebe mit weniger als sechs Kälbern und für Kälber, die beim Muttertier gehalten werden.

Es wird grundsätzlich empfohlen, die Kälber in Boxen aufzuziehen, deren Abmessungen 10 Prozent größer sind als die gesetzlich vorgeschriebenen.

von Erica De Monte
Beraterin beim BRING für
Tiergesundheit und Geflügel
demonte.e@bring.bz.it
25.01.2024