Autounfall – Wie muss ich mich verhalten?

Das Wichtigste ist die Ruhe bewahren, die Unfallstelle absichern und sich um eventuelle Verletzte kümmern. Erst dann kann sollte Sie sich mit den versicherungstechnischen Aspekten befassen, und zwar mit dem europäischen Unfallbericht, kurz CAI. Dabei handelt es sich um ein europaweit einheitliches Formular, welches ausgefüllt und bestenfalls von beiden betroffenen Parteien unterschrieben wird, sofern der Unfallhergang klar ist. Zusätzlich empfehlen wir immer die Schäden anhand einiger Fotos zu dokumentieren.
Der europäische Unfallbericht sollte bei jedem Verkehrsunfall ausgefüllt werden, auch bei Anwesenheit der Ordnungskräfte, denn dieses Formular enthält alle wichtigen Informationen, die die Versicherungsgesellschaft benötigt, um den Schadensfall abzuwickeln.

Die vollständige Angabe der Informationen, wie z. B. der anagrafischen Daten, der Autokennzeichen, der Telefonnummern und E-Mail-Adresse, des Steuerkodexes und des IBAN der betroffenen Personen sowie des Mechanikers Ihres Vertrauens, beschleunigen den Prozess der Liquidierung und ersparen Ihnen unnötige Wartezeiten. Sollte es zusätzlich eine Zeugenaussage geben, dann wäre es notwendig diese schriftlich, samt anagrafischer Daten, Ausweis, Steuerkodex und Telefonnummer, festzuhalten.

Im Mittelbereich des Formulars befinden sich vorgegebene Beispiele des Unfallhergangs und jede Partei soll eines oder mehrere zutreffende Felder achtsam ankreuzen. Im Unfallbericht sind nur die Fakten wichtig, Schuldzuweisungen habe hier nichts verloren, diese stehen nämlich dem Gutachter zu. Zur Ergänzung empfehlen wir auf der unteren Seite des Formulars entweder eine Skizze zu machen oder eine kurze Beschreibung des Unfallhergangs festzuhalten. Mit der Unterschrift der betroffenen Parteien schließt ist das Prozedere abgeschlossen und jeder kann der eigenen Versicherung eine Kopie des Berichts zusenden. Berücksichtigen Sie, dass keine nachträglichen Änderungen am Bericht gestattet sind, darum kontrollieren Sie am besten alles vor dem Unterschreiben nochmal nach.

Für den häufigsten Fall, und zwar in den Unfall sind zwei in Italien zugelassene und versicherte Fahrzeuge verwickelt, kann die sogenannte „direkte Schadensauszahlung“ angewendet werden, d. h. der geschädigte bekommt den Schaden von der eigenen Versicherung ersetzt. Wenn bei einem Unfall ein nicht in Italien zugelassenes Fahrzeug involviert ist, dauert die Prozedur etwas länger, da der Schaden nicht von der eigenen Versicherung ersetzt wird, sondern die ausländische Versicherung eine italienische für die Unfallbearbeitung ernennen muss; dies läuft über das UCI (Ufficio Centrale Italiano).

Sollten die Parteien nicht einer Meinung sein, kann jede getrennt einen Unfallbericht ausfüllen und der eigenen Versicherung übergeben. In diesem Fall wird ein Gutachter die Schuldfrage klären.
Für Unfälle mit mehr als zwei verwickelten Fahrzeugen sollten dementsprechend mehr Unfallberichte ausgefüllt werden.
Achtung! Die Frist für die Abgabe des Unfallberichts beträgt 3 Arbeitstage.




von Patrick.Bisesti@ca.bz.it