Besserer Schutz bei Unfällen

Bereits im Jahr 2003 hat der Südtiroler Bauernbund über die Landwirtschaftliche Hauptgenossenschaft bzw. über deren Versicherungsagentur Generali/FATA eine Unfall-Sammelpolizze für Erstmitglieder abgeschlossen. Die Deckung dieser Polizze ist weltweit gültig und findet sowohl auf landwirtschaftliche als auch nicht landwirtschaftliche Tätigkeiten Anwendung.
Ungefähr zehn Jahre später, also 2014, wurde der Landwirtschaftszweig FATA von der Versicherungsgesellschaft Generali an Cattolica, ein genossenschaftliches Unternehmen mit Sitz in Verona, verkauft und drei Jahre später eingegliedert.
Im vergangenen November hat die Versicherungsagentur Cattolica der Landwirtschaftlichen Hauptgenossenschaft die Versicherungssummen und die Garantien der Unfallversicherung deutlich aufgewertet, um so den Mitgliedern des Südtiroler Bauernbundes einen besseren Schutz gewährleisten zu können.

Für Sie haben wir die wichtigsten Punkte zusammengefasst:

Versichertes Risiko 
Die Versicherung deckt jene Unfälle ab, die die versicherten Erstmitglieder des Bauernbundes im Zuge der Ausübung landwirtschaftlicher sowie nichtberuflicher Tätigkeiten erleiden.

Gebrauch von Kraftfahrzeugen 
Die Versicherung deckt auch Unfälle ab, die beim Fahren bzw. Gebrauch von landwirtschaftlichen Maschinen sowie anderen Fahrzeugen bis zum Führerschein C passieren. Dabei sind jene Unfälle mitversichert, die sich während den Traktor-Geschicklichkeitsfahren, üblicherweise veranstaltet von bäuerlichen Organisationen, zutragen.

Andere Aktivitäten
Die Deckung gilt für alle landwirtschaftlichen und sonstigen Tätigkeiten, selbst wenn diese nicht ausdrücklich in der Polizze angeführt sind.

Alterslimit 
Der Versicherungsschutz gilt für Mitglieder, die das 80. Lebensjahr nicht überschritten haben.

Kapitalerhöhung bei Verlust der Eltern
Sollten beide Eheleute wegen eines Unfalls, der durch ein und dasselbe Ereignis verursacht wurde, zu Tode kommen, wird die Entschädigung für minderjährige Kinder – sofern die Kinder zusammenleben und Begünstigte sind – um 25 % erhöht.
Den minderjährigen Kindern werden volljährige Kinder gleichgestellt, welche bereits vor dem Unfall an einer festgestellten Invalidität von mindestens 66 % leiden.

Begünstigte im Todesfall 
Im Todesfall gilt der Ehepartner als Begünstigte*r. Sollte es keinen Ehepartner geben, gelten als Begünstigte die Eltern des Versicherten bzw. die gesetzlichen Erben.

Selbstbehalt bei bleibender Invalidität 
Bei einer Mindestinvalidität von 60 % werden 100% der versicherten Summe ausbezahlt. Sollte jedoch der Grad der festgestellten bleibenden Invalidität zwischen 20 % und 60 % liegen, gewährt Cattolica eine Entschädigung in Höhe von € 500,00 einmalig.

Versicherte Summen (vorher und nachher)
 
  bis 23.11.2020  ab 24.11.2020 
 Todesfall   € 10.000 € 15.000
 Bleibende Invalidität   € 15.000  € 20.000

von Patrick.Bisesti@ca.bz.it
01.02.2021