Bin ich versichert,

wenn ich jemanden auf dem Feld mitnehme?
Befördern Landwirte andere Personen mit ihren landwirtschaftlichen Fahrzeugen, ist dies zwar eine freundliche, doch unter Umständen leichtfertige Geste. Sind die Landwirte allerdings ausreichend gegen zivil- und strafrechtliche Folgen im Falle eines Unfalls versichert, können sie auch mal jemanden sorgenfrei mitführen.
Für den optimalen Schutz sind zwei Versicherungsgarantien erforderlich, die im Folgenden beschrieben werden.

Fahrzeug-Haftpflicht

In erster Linie sollte die Haftpflichtversicherung des landwirtschaftlichen Fahrzeuges mit der Zusatzgarantie „Verzicht auf Regress bei irregulärem Transport“ ergänzt werden. Wird diese Garantie aktiviert, verzichtet die Versicherungsgesellschaft auf den Rückgriff auf den Fahrer des versicherten Fahrzeugs im Falle der Missachtung geltender Vorschriften sowie Missachtung der Angaben in der Zulassungsbescheinigung.
Diese Garantie deckt auch Familienangehörige ab, allerdings nur Personenschäden.

Hof-Haftpflicht

Zweitens empfiehlt es sich, die Hofhaftpflichtversicherung um die Zusatzgarantie „Irregulärer Transport von Personen“ zu erweitern; diese Garantie umschließt auch den Transport per Anhänger. Diese Garantie kann allerdings nur aktiviert werden, wenn der Landwirt sowohl die Hofhaftpflicht als auch die Haftpflicht des landwirtschaftlichen Fahrzeugs (Traktor und Anhänger) mit Cattolica versichert.
Familienangehörige sind mit dieser Garantie nicht abgdeckt.

Generell empfehlen wir, sowohl die Haftpflicht-Polizze des landwirtschaftlichen Fahrzeugs als auch die Hofhaftpflicht-Polizze immer bei derselben Versicherungsgesellschaft abzuschließen.


von Patrick.Bisesti@ca.bz.it
01.06.2020