Förderbeiträge
Der Ankauf von Landmaschinen bedeutet für Landwirte eine erhebliche Investition. Um die finanzielle Belastung zu verringern, können Betriebe diverse Förderbeiträge in Anspruch nehmen. Dabei kann in bestimmten Fällen um mehrere Beiträge angesucht werden.
Steuerbonus für Neuinvestitionen |
Beim Kauf einer Maschine oder eines landwirtschaftlichen Geräts erhält der Landwirt ein Steuerguthaben in der Höhe von sechs Prozent. Dieser Betrag wird nicht in einer einmaligen Lösung ausbezahlt, sondern für fünf Jahre über den Vordruck F24 verrechnet. Ist die Maschine mit intelligenten computergesteuerten Techniken ausgestattet (Industrie 4.0), beträgt der Steuerbonus sogar 40 Prozent. Da es sich nicht um einen Beitrag im eigentlichen Sinn handelt, kann der Betrieb dieses Steuerguthaben mit jeder anderen Förderung kombinieren.
INAIL-Förderung |
Das Unfallinstitut INAIL fördert seit Jahren den Ankauf von Maschinen, die nachweislich zur Verbesserung der Arbeitssicherheit und des Gesundheitsschutzes im Betrieb beitragen. Für den Ankauf solcher Maschinen erhält der Landwirt einen Beitrag von 40 Prozent auf 80 Prozent des Listenpreises bzw. wenn geringer auf das Angebot, Junglandwirte sogar 50 Prozent. Der maximale Beitrag beläuft sich auf 60.000 Euro.
Nach dem Ausfüllen eines Online-Gesuchs muss der Betrieb an einer Ausschreibung, dem sog. Click-Day, teilnehmen, wo gewissermaßen der Schnellere zum Zug kommt. Die Erfahrung der vergangenen Jahre hat gezeigt, dass es rund zehn Prozent der Betriebe gelingt, ihr Gesuch erfolgreich vor Erschöpfung der Finanzmittel zu deponieren. Wer es schafft, muss dann allerdings ca. ein halbes Jahr warten, bis die formelle Gesuchprüfung abgewickelt ist und die Maschine angekauft werden kann.
Dieser Beitrag kann nur mit dem Steuerbonus kombiniert werden. Die ursprünglich vorgesehenen Fälligkeiten für das Jahr 2020 wurden auf Grund der aktuellen Krise verschoben. Die neuen Termine werden Ende Mai/Anfang Juni veröffentlicht.
Sabatini-Zinsbeitrag |
Beim Sabatini-Zinsbeitrag handelt es sich um einen staatlichen Beitrag des Ministeriums für wirtschaftliche Entwicklung. Da es ein Zinsbeitrag ist, muss für den Maschinenkauf ein Darlehen aufgenommen oder ein Leasing-Vertrag abgeschlossen werden.
Für ein Maschinendarlehen mit maximal fünfjähriger Laufzeit gewährt der Staat einen Zinsbeitrag von 2,75 Prozent, für intelligente computergesteuerte Maschinen (Industrie 4.0) sogar 3,575 Prozent. Bei einem fünfjährigen Darlehen entspricht der Zinsbeitrag aller Jahre zusammen rund acht Prozent, bei einer computergesteuerten Maschine sogar zehn Prozent der Investitions¬summe ohne Mehrwertsteuer. Diesen Summen gegenüber stehen die Darlehens- und Bearbeitungskosten.
Diese Förderung kann mit dem Steuerbonus für Neuinvestitionen kombiniert werden.
Für weiterführende Informationen wenden Sie sich an Ihren Maschinenberater, an das Amt für Landmaschinen oder den Südtiroler Bauernbund.
von Tomas.Caracristi@ca.bz.it
01.06.2020