Hagel- und Frostversicherung

Jährlich kommt der Frühling, die Natur beginnt zu blühen und für die Landwirte beginnt die Sorge um die Ernte. Ob es sich um Frost, Hagel, Starkregen, Starkwind oder anderen atmosphärischen Ereignissen handelt macht keinen Unterschied, da jedes dieser Ereignisse einen Totalausfall verursachen kann.
Die Hagelkampagne beginnt normalerweise Anfang März und endet, solange nicht um eine Verlängerung entschieden wird, Ende Mai. Die Kosten der Versicherung sind bei allen Versicherungsgesellschaften dieselben und werden für die gesamte Kampagne berechnet, d.h. man zahlt gleich viel ob man die Versicherung am ersten oder letztmöglichen Tag abschließt. Die Garantien treten jedoch erst nach einigen Tagen, z.B. 3 Tage für Hagel, 12 Tage für Frost, in Kraft. Aus diesen Gründen ist es empfehlenswert die Versicherung sobald wie möglich abzuschließen um, bei einen eventuellen Ereignis, mit Sicherheit gedeckt zu sein.

Vor dem Abschluss der Versicherung ist es jedoch wichtig die Flächen mit der jeweiligen Genossenschaft, Versteigerung oder Kellerei zu kontrollieren und, wenn notwendig, richtigzustellen, sowie eventuelle Neuanlagen, Hagelnetze, Frostberegnungsanlagen usw. genauestens anzugeben. Dies damit die Daten auf der Versicherungspolizze genauestens mit der realen Situation übereinstimmen und man den höchsten Betrag der EU-Förderungen beanspruchen kann.

Der Klimawandel hat in den letzten Jahren häufigere und stärkere Gewitter verursacht und die Folge davon waren intensivere Hagelschläge und im Durchschnitt größere Hagelkörner. Hagelschutznetze können eine gute Lösung sein, schützen jedoch nicht vor allen möglichen Ereignissen und können nicht die Versicherung ersetzen. Frost, Starkregen, Sonnenbrand, Starkwind sind nur einige Beispiele von möglichen Schäden gegen welche das Hagelschutznetz nicht behilflich sein kann. Zudem entfernen mehrere Landwirte im Herbst die Netze um die Färbung der Äpfel zu fördern, für diesen Fall gibt es ebenfalls ein eigenes Modell der Versicherung. Bei der Wahl dieses Modells erhält der Versicherte einen Rabatt auf die Versicherungsprämie und kann bis Mitte Mai sowie ab 10 Tagen vor der Ernte das Netz schließen und ist bei einen eventuellen Schadensfall zu 100% versichert.

Die Versicherungsabteilung der Landwirtschaftlichen Hauptgenossenschaft hat sich in den letzten Jahren für Kompetenz, Professionalität und Schnelligkeit bei der Auszahlung der Schäden ausgezeichnet. Unsere Mitarbeiter stehen Ihnen zur Verfügung, um mit Ihnen eine passende Lösung für Ihre Bedürfnisse zu finden.

von Patrick.Bisesti@ca.bz.it
06.03.2024