Landesbeitrag

Für Investitionen in neue landwirtschaftliche Maschinen und Geräte stehen 2025 attraktive Fördermöglichkeiten zur Verfügung. Landwirte haben die Chance, bis zu 30 Prozent des anerkannten Höchstpreises als Zuschuss zu erhalten. Diese Förderung bietet eine wertvolle Unterstützung, um Betriebe technisch zu modernisieren und effizienter zu gestalten.

Die Antragstellung ist denkbar einfach. Zunächst sollten Sie ein Angebot für die gewünschte Maschine oder das Gerät bei Ihrem LHG-Maschinenberater einholen. Anschließend schicken Sie die vollständigen Unterlagen, die Sie auf der Website der Provinz Südtirol (Link zur Website) herunterladen können, an die E-Mail-Adresse maschinen@ca.bz.it. Die LHG übernimmt sodann die Weiterleitung der Anträge per zertifizierter elektronischer Post (PEC) an die zuständigen Stellen der Provinz.

Gefördert werden zahlreiche Maschinen, darunter Mähmaschinen, Transporter, Gülletechnik, Sämaschinen und Heuwender. Voraussetzungen für die Förderung sind unter anderem eine Mindestinvestition von 5.000 Euro netto sowie die Verpflichtung, die geförderte Maschine mindestens fünf Jahre lang zweckgemäß zu nutzen. Darüber hinaus müssen die Antragsteller als Kleinst-, kleine oder mittlere landwirtschaftliche Betriebe in Südtirol registriert sein. Weitere Details zu den Bedingungen finden Sie auf der Homepage der Provinz.

Die Einreichfrist endet am 31. März 2025, hingegen der Ankauf muss innerhalb desselben Jahres abgeschlossen sein.
Nutzen Sie diese Gelegenheit und sichern Sie sich finanzielle Unterstützung für die Modernisierung Ihres Betriebs. Bei Fragen stehen Ihnen unsere Maschinenberater zur Verfügung.

von Matteo.Broggio@ca.bz.it
28.01.2025