Rechtsschutz

Der italienische Gesetzgeber hat vor ungefähr zwei Jahren die Strafen auf Verkehrsübertretungen, die Personenschäden an Dritten zur Folge haben, drastisch verschärft. Kommt es zu derartigen Vorfällen, blühen dem Fahrer unweigerlich strafrechtliche Konsequenzen. Dabei sieht der Gesetzgeber Freiheitsstrafen von bis zu 10 Jahren vor.

Um welche Verstöße handelt es sich? Die wohl am häufigsten vorkommenden Vergehen im Straßenverkehr sind das Fahren unter Alkohol- oder sonstigem Drogeneinfluss, das Übertreten der vorgeschriebenen Geschwindigkeit, das versäumte Umlegen des Sicherheitsgurts, das Überqueren der Ampel bei Rot oder die unvorschriftsmäßige Nutzung des Mobiltelefons.

Wird einem Dritten ein Personenschaden zugefügt, reicht der Kfz-Haftpflichtschutz bei weitem nicht mehr aus, da diese Polizze weder den Fahrer noch Verstöße und Verletzungen des Beifahrers abdeckt. Um die strafrechtlichen Folgen bei schwerwiegenden Unfällen abzumildern, empfiehlt Cattolica/FATA, den Kfz-Haftpflicht-Versicherungsschutz mit der Rechtsschutzgarantie zu vervollständigen.


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von Sergio.Serra@ca.bz.it
01.01.2020