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Die Starthilfe für Hofübernehmer
Sie übernehmen einen landwirtschaftlichen Betrieb?

Nutzen Sie die Starthilfe fürs erste Jahr!

Die Hofübernahme oder Hofgründung gehört zu einem der bedeutendsten Ereignisse im Leben eines Landwirts. Bei diesem neuen Lebensabschnitt möchten wir Sie unterstützen! Egal ob Sie einen landwirtschaftlichen Betrieb übernehmen oder neu gründen, können Sie die Starthilfe in Anspruch nehmen.

Sie erhalten einen sofortigen Preisnachlass beim Kauf landwirtschaftlicher Neumaschinen und Abschluss von Versicherungspolizzen, bei allen anderen Produkten wird der Preisnachlass in Form von Rückvergütugnen am Ende des Wirtschaftsjahres gutgeschrieben.
5 Prozent
auf landwirtschaftliche Produktionsmittel
30 Prozent
auf Versicherungen
15 Prozent
auf Geräte und Artikel für Hof, Haus und Garten
365
Tage Zahlungsziel auf alle Einkäufe auf Rechnung
Aktivieren Sie die Starthilfe!

Wie?

Wenden Sie sich an Ihre Zweigstelle, welche für Sie das Starthilfe-Paket aktiviert!

Nachweis

Für die Aktivierung genügt ein Handelskammerauszug, aus welchem der Tätitgkeitsbeginn Ihres landwirtschaftlichen Betriebes hervorgeht.

Gültigkeit

Die Starthilfe gilt für das gesamte erste Wirtschaftsjahr, und zwar ab Aktivierungsdatum.
Ihre Zweigstelle

berät Sie zur Starthilfe.